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Erstmals beitragsfreies Kita-Jahr

Meldung aus Werben

Information für Eltern von Vorschulkindern

Zum 1. August 2018 wurde das Kindertagesstättengesetz (KitaG) des Landes Brandenburg geändert und damit das so genannte beitragsfreie Kita-Jahr für alle Vorschulkinder eingeführt. Das bedeutet, dass die Eltern für das letzte Kita-Jahr – vom 1. August bis zur Einschulung im folgenden Jahr - keinen Elternbeitrag zahlen müssen.

Die Betreuung der Kinder läuft im beitragsfreien Jahr im gewohnten Umfang weiter wie mit den Eltern vereinbart. Das Essengeld ist von den Eltern weiterhin zu entrichten.

Das Land Brandenburg gleicht den Trägern der Kindertagesstätten die Einnahmeausfälle in Höhe eines Pauschalbetrags von 125 Euro je Kind und Monat aus (§ 17 b KitaG).

Diese neue Regelung wird vom Amt Burg (Spreewald) automatisch umgesetzt. Die Eltern brauchen dafür keinen Antrag zu stellen.

Wir bitten Sie jedoch, den entsprechenden Dauerauftrag für den Elternbeitrag bei Ihrer Hausbank zu kündigen bzw. die Überweisung des Elternbeitrages einzustellen, um unnötige und aufwändige Rückzahlungen zu vermeiden.

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