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Tempo-30-Zonen in Werben

Werben, den 28.10.2020

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

vielfach wird an die Ordnungsverwaltung herangetragen, dass Kraftfahrzeuge in dicht bewohnten Straßen viel zu schnell unterwegs sind. Es hat sich herausgestellt, dass es oftmals die Einwohner selbst sind.

Daher wollen wir an dieser Stelle über die Verkehrssituation in der Gemeinde informieren und manch „betriebsblinden“ Autofahrer einmal wach rütteln.

 

Etwa 50 Prozent aller Straßen im Ortszentrum der Gemeinde Werben sind Bestandteil einer 30-Zone.

In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt.

Eine Tempo-30-Zone kann aus folgenden Gründen eingerichtet werden:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherheit)
  • Reduzierung von Emissionen
  • Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität

Auf nachfolgender Karte sind alle Bereiche dargestellt, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die Fahrradstraße in Richtung Guhrow hat die gleiche Regelung.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Amtsverwaltung hat im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde einen großen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsreduzierungen in vielen Bereichen geleistet. Nun liegt es an Ihnen, Ihren Anteil für die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Gemeinde Werben zu erbringen, indem Sie sich an die aufgestellte Beschilderung halten.

 

Ordnungsverwaltung