Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen

Werben, den 12.09.2018

Der Landkreis Spree-Neiße hat ab 12. September per Allgemeinverfügung ein zeitlich beschränktes Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen erlassen. Von diesem Verbot betroffen ist auch das Amt Burg (Spreewald).

Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr untersagt.
Von diesem Verbot betroffen sind die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Neuhausen/Spree und Kolkwitz sowie die Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
 
Die aktuelle Abflusssituation in den Fließgewässern und die anhaltende trockene Wetterlage machen Maßnahmen erforderlich, um ein weiteres Absinken der Wasserspiegel zu verhindern und gleichzeitig einen ökologischen Mindestabfluss unterhalb des Spreewaldes zu gewährleisten.
Da sowohl die sächsischen Speicherbecken als auch die Talsperre Spremberg nur noch zeitlich begrenzt zur Niedrigwasserstützung beitragen können, sind weitere Maßnahmen der Stabilisierung des Spreeabflusses erforderlich.
Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass von diesem Verbot keine wasserrechtlich zugelassenen Wasserentnahmen für landwirtschaftliche Beregnungszwecke betroffen sind.
Sie appelliert allerdings an eine sparsame Verwendung des in diesen Tagen so kostbaren Wassers.
Wie lange dieses Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten wird, steht indes noch nicht fest. In Abhängigkeit der meteorologischen Situation wird gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt über die weiteren Schritte entschieden.