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Umsatzsteuersenkung: Zählerstand melden!

Werben, den 25.06.2020

Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald) informiert:

 

Da die Umsatzsteuer ab dem 1. Juli gesenkt wird, ist ab diesem Zeitpunkt auf die Trinkwassergebühr statt 7 Prozent lediglich eine Umsatzsteuer von 5 Prozent zu erheben.

Daher sind alle Kunden des TAZ Burg (Spreewald) aufgefordert, bis zum 31. Juli 2020 den Zählerstand des Hauptzählers vom 1. Juli 2020 an den TAZ Burg (Spreewald) zu übermitteln (schriftlich oder per Online-Meldung).

Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt alternativ eine Berechnung der Trinkwassergebühr für den Jahresverbrauch (welcher zum 31. Dezember des Jahres zu melden ist) je zur Hälfte mit 7 bzw. 5 Prozent Umsatzsteuer.

Die Höhe der Abschläge bleibt auch bei verändertem Steuersatz gleich. Die erhöhte Gebührenvorauszahlung (2 Prozent) wird bei der Jahresverbrauchabrechnung berücksichtigt.

Die Abwassergebühren bleiben von der Umsatzsteuersenkung unberührt, da diese nicht besteuert werden.

 

www.taz-burg-spreewald.de/